Sie möchten einen der abwechslungsreichsten Jobs auf dieser Welt – Sie möchten Fahrlehrer werden – so geht’s:
Voraussetzungen:
(gem. § 2 FahrlG)
- Mindestalter: 21 Jahre
- Verfassung: Geistig, körperlich und fachlich geeignet
-> Nachweis durch amtsärztliches Zeugnis
- Vorbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf
oder
gleichwertige Vorbildung, z.B. Abitur oder Fachhochschulreife
- Fahrerlaubnisse: Klasse BE (PKW mit Anhänger)
-> Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. drei Jahren
Genannte
Voraussetzungen müssen i.d.R. zum Prüfungszeitpunkt erfüllt sein. Ausnahmen sind möglich.
Ausbildung:
- 1 Monat Einführungsphase
- 7 Monate Vollzeitlehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (München hat Zwei)
- 4 Monate Praktikum in unserer Ausbildungsfahrschule
- 2 Reflexionstage in einer Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums und
- 1 Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums
Prüfungen:
- Fahrpraktische Prüfung
- Schriftliche Fachkunde Prüfung
- Mündliche Fachkunde Prüfung
- Theoretische und praktische Lehrprobe in unserer Ausbildungsfahrschule